Steuervorteil/Handwerkerkosten
Handwerkerkosten
Rechnungen für Handwerkerarbeiten können Eigentümer und Mieter zu 20 Prozent (pro Jahr maximal 1.200 Euro) direkt von der Steuer absetzen. Auch Handwerkerkosten für Neu- und Umbauten sind nach neuem BFH-Urteil abziehbar (Az. IX R 36/12). Als Nachweis sind Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und Bankquittungen nötig.
Kurze Liste der Handwerkertätigkeiten: Von den Finanzämtern anerkannt werden unter anderem
- Malerarbeiten in der Wohnung oder am Haus,
- Austausch oder Renovierung von Fenstern und Türen,
- Dach- oder Fassadenarbeiten,
- Reparatur von Haushaltsgeräten, Elektronikgeräten und Computern,
- Wartung der Heizungsanlage,
- Pflasterarbeiten auf dem Hof vor dem Haus,
- Gebühren für den Schornsteinfeger oder die Kontrolle des Blitzableiters,
- Verlegung von Bodenbelägen wie Fliesen, Teppich oder Parkett,
- Modernisierung der Einbauküche oder des Badezimmers.